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Erfolgreiche Werbung in der Rubrik "Arzt & Gesundheit"

Erfolgreiche Werbung als Arzt im Telefonbuch

Knapp 400.000 Ärzte sind bei den Ärztekammern sind in Deutschland gemeldet, und die Zahl steigt kontinuierlich an.

Die ansteigende Zahl von Arztpraxen in der Republik zeigt, dass Ärzte und Ärztinnen durch gezielte Werbung erfolgreich sind.
Ein Arzt der Werbung betreibt sollte auf Grundregeln achten, um nicht unsachlich zu werben:



Eintragungsrichtlinien der Werbung für Ärzte in Verzeichnismedien:

Der Inhalt der Anzeigen von Ärzten in DasTelefonbuch, Das Örtliche oder Gelbe Seiten muss sich auf die ankündigungsfähigen Bezeichnungen beschränken.

Als ankündigungsfähig sind:

  • Ärztekammern
  • Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Berufsgenossenschaften verliehenen Bezeichnungen
  • sonstige ärztliche Qualifikationen (von Berufsverbänden, Fachgesellschaften etc. verliehene Qualifikationen
  • Besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (b.U.b.):

Hierunter ist ein Angebot bestimmter Leistungen zu verstehen, denen sich der Arzt besonders widmet.

Dies bezieht sich häufig auf ein Gebiet, das enger als seine Gebietsbezeichnung ist z. B.:

  • Lasertherapie
  • Ernährungsmedizin
  • Ozontherapie etc..

Verboten bzw. berufswidrig ist eine nach Inhalt oder Form anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Es darf z. B. nicht der Eindruck entstehen, dass Heilerfolge versprochen werden.

Bildliche Darstellungen des Arztes oder des Praxispersonals in ihrer Berufskleidung oder Ausübung ihrer Tätigkeit sind nicht gestattet. Wünscht der Arzt Fotos in seinem Werbeeintrag in DasTelefonbuch, Das Örtliche oder Gelbe Seiten z.B. bei der Bildergalerie erfolgt die Veröffentlichung der Bilder auf eigene Verantwortung des Arztes. Nähere Informationen finden Sie im § 11 des Heilmittelwerbegesetzes.

Qualitätssiegel:

Das Qualitätssiegel „Zur Führung berechtigt Bayerische Landesärztekammer“.
Neben dem bekannten Kennzeichnungsgebot für besondere Untersuchungs-- und Behandlungsmethoden hat nun die Ärztekammer ein neues Angebot an die Ärzte: sie können ihre nach dem Weiterbildungsrecht erworbenen Bezeichnungen und Qualifikationen durch das Anbringen der Marke „Zur Führung berechtigt—Bayerische Landesärztekammer“ kennzeichnen. Die Bayerische Landesärztekammer hat als erste Landesärztekammer beim Deutschen Patent– und Markenamt eine solche Marke schützen lassen.

Die Bayerische Landesärztekammer hat in der Berufsordnung den Mitgliedern der bayerischen ärztlichen Kreis– und Bezirksverbände das Recht übertragen, mit dieser Marke nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen zu verbinden, d. h. Facharzt-, Schwerpunkt– und Zusatzbezeichnungen sowie die Angabe einer fakultativen Weiterbildung, einer Fachkunde und einer zusätzlichen Qualifikation.

Hier finden Sie gute Beispiele für Ärzte:

Gelbe Seiten

Das Örtliche

DasTelefonbuch

Ihre Patienten suchen Sie!

Es gibt gute Gründe, warum jemand in den Kommunikationsverzeichnissen, egal ob Gelbe Seiten, Das Örtliche oder DasTelefonbuch nach einer Arztpraxis sucht.

  1. Auswendig kennen die wenigsten Patienten die Rufnummer ihres Arztes. Diese sucht und findet man in den Telefonverzeichnissen.
  2. Ein Arzt oder eine Ärztin die empfohlen wurde bzw. empfiehlt, empfiehlt man mit dem Namen nicht mit der Rufnummer. Um jetzt Kontakt aufzunehmen, sucht man nach der Rufnummer, den Öffnungszeiten und anderen Informationen in den Telefonverzeichnissen.
  3. Wenn der Erstkontakt zu einem Arzt oder Ärztin, in einer speziellen Fachrichtung oder für ein neues Gesundheitliches Problem noch nicht statt gefunden hat, sucht man gezielt nach einer Praxis, die in dem benötigten Fachbereicht seinen Schwerpunkt gesetzt und Erfahrung hat.

Gleich welche der genannten Situationen vorliegt, entscheidend ist es, die Aufmerksamkeit und das Interesse der mögliche Neu-/Patienten zu wecken und seine Fachrichtungen in einer Anzeige in DasTelefonbuch, Das Örtliche oder Gelbe Seiten.

So weckt man die Aufmerksamkeit eines möglichen Patienten:

  • Bilder als Blickfang lenkt die Aufmerksamkeit auf Ihre Werbung
  • Logo als Teil des Imageauftritts
  • Angabe von Behandlungsfachgebieten oder spezieller Heilmethoden
  • Vollständige Angabe von Kontaktdaten, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
  • Videoeinbindung im Onlinebereich, damit sich der Patient ein Bild der Praxis machen kann.

Platzierung in den Online-Medien:

Entscheiden für den Erfolg der Werbung eines Arztes oder einer Ärztin speziell als Facharzt oder Fachärztin in den Online-Verzeichnissen www.gelbeseiten.de, www.dasoertliche.de und www.dastelefonbuch.de

Verzeichnismedien sind Informationsmedien: Informieren Sie Ihre Patienten!

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